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Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht umfasst grundsätzlich alle Fragen zur unselbständigen, abhängigen Erwerbstätigkeit. Das Arbeitsrecht umfasst auch den Arbeitsschutz. Kernbereich des arbeitsrechtsrechtlichen Mandats ist die Beratung und Vertretung von Arbeitnehmern und leitenden Angestellten wie auch von Arbeitgebern in allen Bereichen des individuellen und des kollektiven Arbeitsrechts. Hinzu kommen noch Nebengebiete wie die sogenannte Arbeitnehmerüberlassung (Zeitarbeit), die Arbeitssicherheit sowie Fragen zur Gleichbehandlung aller Arbeitnehmer, in denen häufig eine kompetente und zuverlässige Beratung und Unterstützung notwendig ist, ohne dass die Mandantschaft dieses zuvor erkannt hat.

Ziel der anwaltlichen Tätigkeit ist es, die Problemstellungen des Mandanten schnell zu erfassen und einer praxisnahen, bestmöglichen Lösung zuzuführen.

Während es für Arbeitnehmer in den meisten Fällen um rechtliche Fragen rund um ein bestehendes bzw. beendetes Arbeitsverhältnis geht, indem die Ansprüche des Mandanten gerichtlich oder außergerichtlich geltend gemacht werden, ist es für Arbeitgeber häufig von Vorteil, bereits präventiv tätig zu werden, um das Risiko arbeitsrechtlicher Auseinandersetzungen soweit wie möglich zu minimieren. Vorlagen für Arbeitsverträge mit Arbeitnehmern oder leitenden Angestellten sollten durch den Arbeitgeber regelmäßig überprüft und auf den aktuellen Stand der Gesetzgebung und Rechtsprechung gebracht werden.

Ebenso sollten Mitarbeiter mit Personalverantwortung hinsichtlich möglicher Risiken des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (Stichwort "Diversity Management") geschult werden, damit erst gar keine Pflichtverletzungen durch Diskriminierungen und daraus resultierende Schadensersatzforderungen drohen. Aber auch, wenn es für eine Prävention zu spät ist und der Arbeitgeber sich gegebenenfalls einer Klage ausgesetzt sieht, werden Ihre Interessen nachhaltig verfolgt und vertreten und es wird in jedem Verfahren angestrebt, dieses für den Arbeitgeber zu einem optimalen Ergebnis zu führen.

Das Spektrum des arbeitsrechtlichen Mandats (Arbeitnehmer wie Arbeitgeber) beinhaltet folgende Bereiche (nicht abschließend):

Abschluss und inhaltliche Gestaltung von Arbeitsverträgen

  • Prüfung von Form und Inhalt des Arbeitsvertrages
  • Gestaltung und rechtliche Optimierung von Arbeitsverträgen
  • Prüfung der Zulässigkeit der Befristung von Arbeitsverträgen
rechtliche Fragen zu bestehenden Arbeitsverhältnissen

  • Änderungsmöglichkeiten bestehender Arbeitsverträge
  • Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle
  • Abmahnungen im Arbeitsverhältnis
  • Fragen zu Befristung des Arbeitsverhältnisses und zur Teilzeit
  • Fragen zu Mutterschutz und Elternzeit
  • Fragen zu Urlaubsansprüchen und Überstundenausgleich

Beendigung eines Arbeitsverhältnisses

  • Beendigung durch Kündigung, Aufhebungsvertrag oder Zeitablauf
  • Gestaltung und Verhandlung von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen
  • Abwicklung des Arbeitsverhältnisses (Urlaub, Überstunden, Arbeitszeugnis, Meldebescheinigungen)
  • Fragen zu sozialversicherungsrechtlichen Folgen der Beendigung

Beratung in Fragen der Arbeitnehmerüberlassung und Arbeitnehmerentsendung
Beratung und Schulungen zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz
Beratung und Schulung zum Thema Arbeitsschutz (in Kooperation mit einem Sachverständigen für Arbeitssicherheit)

Vollmacht Arbeitsrecht

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